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Freispruch nach Stromunfall Vor dem Passauer Amtsgericht musste sich am Montag ein Passauer Unternehmer wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er sollte sich am Tod von Werner M. und Franz M. mitschuldig gemacht haben. Wie berichtet waren die beiden Männer im Juli 2008 nach einem schrecklichen Unfall im Bereich der Stadtgalerie-Baustelle ums Leben gekommen. Die Maler waren mit ihrem Baugerüst in die Oberleitung der Deutschen Bahn gestürzt und hatten durch die 15.000 Volt-Leitung tödliche Brandverletzungen erlitten. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass dem Unternehmer kein strafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen sei. Ihm hätten die fachlichen Kenntnisse gefehlt, so das Amtsgericht. Dadurch hätte er die Gefahr durch die Oberleitung selbst nicht einschätzen können. Bis in die Nachmittagsstunden war eine ganze Reihe von Zeugen und Sachverständigen gehört worden. G egen den Freispruch können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenkläger aus der Verwandtschaft der Opfer Berufung oder Revision einlegen.
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Quelle: trp1 |
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