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Urteil im Hammermordprozess Hohe Haftstrafen für Angeklagte Es war Mord- Die große Jugendkammer des Landgerichts Passau befand zwei Angeklagte für schuldig, einen Rentner aus Grafenau ausgeraubt und aus Habgier und Heimtücke getötet zu haben. Der 40-jährige Roland L. muss für diese Tat lebenslänglich hinter Gitter, der 18jährige Stefan Otto G. sieben Jahre und neun Monate. Rückblick: Wie berichtet haben die Täter im Oktober 2008 auf einen 60jährigen Rentner aus Grafenau fünfmal mit einem Hammer eingeschlagen, dann auf das noch lebende Opfer eingestochen und beraubt.Die Beute: eine Kette im Wert von 45 Euro. Der Prozess begann am 3. August 2009. Ursprünglich waren acht Verhandlungstage angesetzt. Durch zahlreiche Anträge der Verteidigung und schwierige Beweisaufnahme konnte das Urteil jedoch erst sieben Monate später, nach 28 Prozesstagen, gefällt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung des Angeklagten Roland L. war trotz erheblicher Vorstrafen aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
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Quelle: trp1 |
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