Verkehrsdelikte unter der Lupe
Was passiert mir bei welchem Vergehen?
Artikel vom: 27.01.2012

Circa 10 Prozent der Deutschen haben einen Eintrag im VZR, im Verkehrszentralregister Flensburg. Häufig aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wie viele Punkte sie dabei erhalten, das bestimmt der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog. Denn zu schnell unterwegs sein ist nicht gleich zu schnell unterwegs sein, wie ADAC-Anwalt Herbert Hugger weiß.
Bis hin zum Fahrverbot, welches innerorts bei über 31 km/h und außerorts bei über 41 km/h der vorgeschriebenen Geschwindigkeit verhängt wird. So wie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung muss man auch bei anderen Delikten je nach Schwere mit mehr oder minder harten Konsequenzen rechnen.
Allgemein sind Verkehrsverstöße in zwei Großgruppen einzuteilen. Die Gruppe der Ordnungswidrigkeiten, welche je nach Schwere mit Geldbußen, Punkten und auch einem Fahrverbot bestraft werden. Und die Gruppe der Straftaten, die darüber hinaus auch einen Führerscheinentzug oder eine Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Zu den Straftaten zählen dabei Delikte wie Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht. Ordnungswidrigkeiten sind neben der Geschwindigkeitsüberschreitung auch der Rotlichtverstoß.
Sind die Punkte erst einmal auf dem Konto, ist es schwer, sie wieder loszuwerden. Erst nach 2 Jahren verfallen die Punkte für Ordnungswidrigkeiten, bei Straftaten muss man sogar fünf Jahre warten.
Lediglich mit dem Besuch eines sogenannten Aufbauseminars kann man vorzeitig Punkte abbauen. Ziel eines solchen Seminars ist es, eine Verhaltensänderung des Fahrers vorzunehmen. So wird beispielsweise aufgezeigt, wie minimal die zeitlichen Vorteile sind, wenn man zu schnell fährt.
Wer die 14-Punkte-Grenze einmal überschritten hat, für den ist das Aufbauseminar Pflicht. Schlimmer noch kann dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, im Volksmund „Idiotentest“, angeordnet werden. Dort steht die Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung auf dem Programm. Und spätestens mit 18 Punkten ist der Führerschein dann weg.
Externe Links
Quelle:
TRP1 Fernsehen
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